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Freitag, 24. September 2010

Partnerschaft statt Jackpot

Einschlägige Urteile deutscher Oberlandesgerichte und selbst die Androhung von Ordnungshaft konnten die Lottozentralen bislang nicht davon abhalten, groß für die aktuellen Jackpots zu werben, doch jetzt, nach der Ohrfeige seitens des Europäischen Gerichtshofes, hat man die Werbestartegie nun offenbar geändert. Statt des drei Millionen schweren eines Jackpots wird heute in der „Bild“-Zeitung ohne jedes Gewinnversprechen Lotto als „Partner des Sports“ beworben. Geht doch.

Samstag, 11. September 2010

Deutschland bleibt beim Eurojackpot außen vor

Wie der „Spiegel“ vorab meldet, wird die zuständige Aufsichtsbehörde nun doch nicht eine Beteiligung der deutschen Lottozentralen am Eurojackpot genehmigen. „Eine Genehmigung würde nicht in die politische Landschaft passen.“

Freitag, 18. Juni 2010

OLG Hamm und OLG München bestätigen Werbeverbote

Wie die Wettbewerbszentrale heute mitteilte, hat „das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 29.04.2010, Az. I 4-U 198/09“ (pdf-Download) „das Urteil des Landgerichts Münster vom 02.10.2009, Az. 022 O 33/09 dahin gehend bestätigt, dass bei der Bewerbung der Lotterie 'Lotto' auf Aufstellern, die vor Lottoannahmestellen platziert werden, die Höhe des möglichen Gewinns (Jackpot) nicht blickfangmäßig herausgestellt werden darf.

Denn nach dem Glücksspielstaatsvertrag darf eine Werbung nicht gezielt zur Teilnahme am Glücksspiel auffordern, anreizen oder ermuntern. Durch die blickfangmäßige Herausstellung des Jackpots in Höhe von mehreren Millionen Euro treten die nur sehr klein gehaltenen Warn- und Aufklärungshinweise zu den Gewinnchancen, der Altersbegrenzung und den Suchtgefahren des Glücksspiels völlig in den Hintergrund. Das Gericht führt zur Werbung der öffentlich-rechtlichen Glücksspielanbieter u.a. aus: 'Bei der beanstandeten Werbung steht eindeutig die reklamehafte Aufmachung in diesem Sinne in unausgewogener Weise im Vordergrund. … Sowohl die hervorgehobenen und doppelt angebrachten Aufschriften 'Jackpot' in schwarz auf gelbem Grund als auch der im Leuchteffekt besonders deutlich mitgeteilte Betrag von 4 Millionen Euro, die beide von roten Kreuzen umgeben sind, fallen dem Betrachter besonders und schon aus einiger Entfernung auf.' Die Revision wurde nicht zugelassen.

Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 27.04.2010, Az. 29 W 1209/10“
(pdf-Download) „in einem Ordnungsmittelverfahren den Beschluss des Landgerichts München I vom 04.02.2010, Az. 4HK O 11315/10 bestätigt, wonach ebenfalls wegen Jackpotwerbungen in Zeitungsanzeigen und auf Werbetafeln ein Ordnungsgeld von € 125.000,--, ersatzweise Ordnungshaft sowie für jeden weiteren Fall der Zuwiderhandlung Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall bis zu 2 Jahren angedroht wurde. Dabei hat das OLG München betont, dass bei der 'Werbetafel ein eklatantes Missverhältnis zwischen der Schriftgröße der Angabe der Gewinnhöhe und derjenigen der übrigen Informationen besteht.' Ein solches Missverhältnis hat das OLG auch bei den Werbeanzeigen angenommen. Abschließend kommt das Gericht zu dem Schluss, dass das Landgericht zu Recht die Ordnungsmittelandrohung auf die Ordnungshaft ausgeweitet habe, weil der Verhängung von Ordnungsgeldern vorliegend nur eine eingeschränkte Ahndungsfunktion zukomme. Denn dies würden letztlich nur innerhalb des Haushalts des Schuldners vom Finanz- in das Jusitzressort fließen und daher beim Schuldner verbleiben. Eine Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.“

Dienstag, 2. März 2010

Ordnungsgeld für den Monopolisten

Dieses Bild von letztem Freitag ist eine Illusion. Denn der „Süddeutschen Zeitung“ vom gleichen Tag zufolge hat Bayerns Lotto-Präsident Erwin Horak vor dem Münchner Langericht erklärt, daß „sogenannte Jackpot-Plakate ganz aus den Straßen verbannt worden“ wären, aber na gut, der Münchner Rosenkavalierplatz ist auch eine Fußgängerzone, vielleicht gilt da das nicht.
100 derartige Verstöße gegen die strengen Vorschriften für Glücksspiele hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs der Staatlichen Lotterienverwaltung vorgeworfen und jetzt vor dem Landgericht München ein Ordnungsgeld in Höhe von 125.000 Euro (oder ersatzweise zehn Tage Haft für Lotto-Boß Horak) erwirkt, da die Staatszocker das geltende Werbeverbot laufend umgangen hätten, sowie drakonische Strafen im Wiederholungsfall.
Da verwundert es nicht, daß die Bannerwerbung der Initiative zur Spielsuchtbekämpfung auf der Homepage des Bayern-Lotto mit einem nicht funktionierenden Link verknüpft ist. Alles nur Fassade. (Update: Eine kleine, nicht repräsentative Umfrage ergab, daß der Link bei einigen Usern funktioniert, bei anderen nicht. Die SysAdmins der Lottozentrale werden dem nachgehen.)

Updates:
„Die Welt“ zum Urteil.
OLG Hamm und OLG München bestätigen Werbeverbote.

Sonntag, 11. Mai 2008

Spiel oder Sucht?

So treu, wie Ihr diesem Blog verbunden bleibt, mache ich mir gelegentlich Gedanken, ob das noch ein spielerisch distanzierter Umgang ist oder Ihr bereits von mir erfolgreich angefixt worden seid?

Dank eines kleinen Tests des Deutschen Lotto- und Totoblocks und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung könnt Ihr jetzt selbst feststellen, ob Ihr bereits an der Kugel hängt. Ein Symptom wäre etwa, wenn Ihr neben dem Lotto auch dem Day-Trading an der Börse frönt...

Mein Testergebnis: „Auch wenn Sie offenbar davon ausgehen, dass Ihr Umgang mit dem Glücksspiel in Ordnung ist, lässt sich bei Ihnen ein Spielverhalten erkennen, das früher oder später zu handfesten Problemen führen kann. (...) Daneben wird noch ein anderes Risiko ersichtlich: Sie sind offenbar ein Mensch, der Entscheidungen gerne spontan trifft, ohne dabei viel über die Konsequenzen nachzudenken. Solche unüberlegten Entscheidungen können gerade beim Glücksspiel Probleme mit sich ziehen. So kann es beispielsweise dazu führen, dass mehr Geld eingesetzt wird, als man es sich eigentlich leisten kann. (...) Angesichts der Probleme und Risiken, die sich bei Ihnen im Zusammenhang mit dem Spielen zeigen, sollten Sie Ihr Glücksspielverhalten auf jeden Fall einschränken. (...) Wir möchten Sie ermutigen, sich hierbei unterstützen zu lassen.“

(Foto: MarS/flickr)

Montag, 28. April 2008

Werbeverbot für Lotto-Jackpots

Die Bigotterie hat vorläufig ein Ende: Wie die „Welt“ meldet, hat das Oberlandesgericht München der bayerischen Lottoverwaltung per einstweiliger Verfügung verboten, mit Plakaten in vor den Annahmestellen und Anzeigen für ihre Millionen-Jackpots zu werben.