100 derartige Verstöße gegen die strengen Vorschriften für Glücksspiele hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs der Staatlichen Lotterienverwaltung vorgeworfen und jetzt vor dem Landgericht München ein Ordnungsgeld in Höhe von 125.000 Euro (oder ersatzweise zehn Tage Haft für Lotto-Boß Horak) erwirkt, da die Staatszocker das geltende Werbeverbot laufend umgangen hätten, sowie drakonische Strafen im Wiederholungsfall.
Da verwundert es nicht, daß die Bannerwerbung der Initiative zur Spielsuchtbekämpfung auf der Homepage des Bayern-Lotto mit einem nicht funktionierenden Link verknüpft ist. Alles nur Fassade. (Update: Eine kleine, nicht repräsentative Umfrage ergab, daß der Link bei einigen Usern funktioniert, bei anderen nicht. Die SysAdmins der Lottozentrale werden dem nachgehen.)Updates:
„Die Welt“ zum Urteil.
OLG Hamm und OLG München bestätigen Werbeverbote.
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