Mittwoch, 2. April 2008

Die Regeln

Die Tippgemeinschaft nimmt jeden Samstag an der Lottoziehung teil. Gespielt werden Lotto (6 aus 49), Spiel 77 und Super 6. Teilnehmen kann jeder.

6 aus 49

Um an der Tippgemeinschaft für die Ziehung der Lottozahlen teilzunehmen, muß man in der Woche der Ziehung in seinem Blog auf diesen Blog hier verlinken.

Der Link kann im Rahmen der Blogroll oder eines Blogbeitrags erfolgen. Blogger, die in der Blogroll hierher verlinken, nehmen für die Dauer, in der der Link online ist, jede Woche an der Ziehung teil. Links in Beiträgen jeweils nur einmal, in der Ziehungswoche ihres Erscheinens. Wird ein Beitrag während der Ziehungswoche wieder gelöscht, kann der Blog von der Teilnahme wieder ausgeschlossen werden. Metablogs, die nur bestehende Blogs widerspiegeln, kann die Teilnahme verwehrt werden.

Zur Bestätigung der Teilnahme an der Tippgemeinschaft erscheint der Blogger, der hierher verlinkt hat, seinerseits mit seinem/seinen Blog(s) hier in der Blogrolle des Deutschen Lotto-Blogs. Stichtag ist jeweils 24 Stunden vor der Lottoziehung, am Freitag um 19.50 Uhr. Nur Blogger, die zu diesem Zeitpunkt hier aufgelistet sind, nehmen an der Tippgemeinschaft und einer etwaigen Gewinnausschüttung teil. Hat ein Blogger mehrere Blogs, so wird er bei der Gewinnausschüttung nur mit einem Anteil berücksichtigt, unabhängig von der Menge seiner verlinkenden Blogs.

Spiel 77/Super 6

Um an der Tippgemeinschaft für die Ziehung der Gewinnzahlen des Spiels 77 und der Super 6 teilzunehmen, muß man in der Woche der Ziehung, das heißt in der Zeit zwischen 20 Uhr am Samstag der letzten Ziehung bis 19.50 Uhr am Samstag der Ziehung in diesem Blog hier kommentiert haben. Wird die Lottoziehung aus aktuellem Anlaß vorverlegt, verschiebt sich entsprechend der Teilnahmeschluß.

Gewinnausschüttung

Etwaige Gewinne werden zu gleichen Teilen zwischen den o.g. spielberechtigten Blogs bzw. Kommentatoren und mir ausgeschüttet. Die Auszahlung erfolgt nach Absprache per Banküberweisung, Paypal oder als Barzahlung an Abholer. Etwaige Bank- oder Paypalgebühren für die Überweisung werden vom Gewinnanteil des Zahlungsempfängers abgezogen. Sollte der gewinnberechtigte Inhaber eines Blogs oder einer Mailanschrift nicht eindeutig sein, muß dieser seinen Anspruch als Inhaber nachweisen.

Mittwochslotto (update)

Teilnahmeberechtigt bei den Sonderausspielungen am Mittwoch sind nur Teilnehmer, die dem Deutschen Lotto-Blog bereits einmal einen Spielschein spendiert haben. Ansonsten gelten die Regeln fürs Samstagslotto sinngemäß: Für die Ziehung der 6 aus 49 ist ein Link im jeweiligen Blog maßgeblich, für die Super 6 und Spiel 77 ein Kommentar.

Ausschlüsse

Blogs und Kommentare, die gegen das Straf- oder Medienrecht verstoßen beziehungsweise beleidigenden oder volksverhetzenden Inhalts sind, kann die Tippgemeinschaft verwehrt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Teilnahme erklären Blogger und Kommentatoren ihr Einverständnis.

1 Kommentar:

der Hausmeister hat gesagt…

habe den deutschen lotto Blog mal in meine Blogroll aufgenommen und drücke uns allen die Daumen